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Zulassung in Schwarz, Rot, Grün

Grundsätzlich ist jedes motorbetriebene Fahrzeug, welches auf öffentlichen Straßen gefahren wird, zulassungspflichtig.
Ausnahmen bilden Fahrzeuge, welche bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 6,0 km/h nicht überschreiten.
Die Zulassung einer Ackerschleppers/Zugmaschine ist auf drei verschiedene Weisen mit drei verschiedenen Kennzeichen möglich. Die Bedingungen, Kosten und Nutzungsmöglichen dieser drei Zulassungsarten unterscheiden sich wesentlich
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Stand: 11.09.2005

Klaus Laage

Schwarz
Rot
Grün

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