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Zulassung in Schwarz
Die Nutzung des Schleppers mit einem schwarzen Kennzeichen ist die "normale" Nutzung, falls eine steuerbefreite Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Zul. Gesamtgewicht rechnerische Steuern fällige Steuern (gerundet): |
zul. Ges.-Gew. | Steuer/a |
200 kg | 11,25 €/a | 11,00 €/a |
400 kg | 22,50 €/a | 22,00 €/a |
600 kg | 33,75 €/a | 33,00 €/a |
800 kg | 45,00 €/a | 45,00 €/a |
1.000 kg | 56,25 €/a | 56,00 €/a |
1.200 kg | 67,50 €/a | 67,00 €/a |
1.400 kg | 78,75 €/a | 78,00 €/a |
1.600 kg | 90,00 €/a | 90,00 €/a |
1.800 kg | 101,25 €/a | 101,00 €/a |
2.000 kg | 112,50 €/a | 112,00 €/a |
2.200 kg | 124,52 €/a | 124,00 €/a |
2.400 kg | 136,54 €/a | 136,00 €/a |
2.600 kg | 148,56 €/a | 148,00 €/a |
2.800 kg | 160,58 €/a | 160,00 €/a |
3.000 kg | 172,60 €/a | 172,00 €/a |
3.200 kg | 185,38 €/a | 185,00 €/a |
3.400 kg | 198,16 €/a | 198,00 €/a |
3.500 kg | 210,94 €/a | 210,00 €/a |
Eine Methode die Steuern legal zu senken ist die Herabstufung des zulässigen Gesamtgewichtes mit Eintragung in den KFZ-Brief. Dabei ist das Leergewicht anzunehmen und für jeden Sitzplatz (auch für den Fahrer) ein Gewicht von 75,0 kg. anzunehmen. Nachteil der Methode: Das Ziehen eines Anhängers kann problematisch werden (Achslast), ebenso der Einsatz des Schleppers zu seinem eigentliches Zweck. Will aber jemand seinen Schlepper wirklich nur auf der Straße legal bewegen können - zum Beispiel zu einer Ausfahrt - ist es sicherlich eine Möglichkeit. |
Man sollte aber beachten, daß der Gewinn durch die Steuerersparnis nur verhältnismäßig niederig ausfällt, bei einem Standard 218 (Eigenwicht = ca. 1.347 kg + (2*75,0 kg) = 1.497 kg) beträgt die Steuer also 90,00 Euro, bei der normalen Anmeldung 136,00 Euro. Ein Fahrzeug, welches das 30. Jahr nach der ersten Zulassung abgeschlossen hat, kann auch als historisches Fahrzeug zugelassen werden. Aus der Tabelle kann man aber leicht ersehen, daß sich die Anmeldung als historischen Fahrzeug bei PORSCHE-DIESEL-Schleppern nur in wenigen Fällen lohnt.
Wer der Schlepper als LKW anmeldet, fällt unter das Sonntagsfahrverbot. Dieses gilt zwar erst für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, aber es gilt auch für alle LKW mit Anhänger und dieses unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Die Art der Nutzung - privat oder gewerblich - spielt hierbei keine Rolle. Der Sonntagsausflug mit dem Schlepper mit Anhänger wäre dann nicht mehr möglich. Der Führer B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen (und Schleppern) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Dabei darf ein einachsiger Anhänger verwendet werden, dessen eigenes zulässiges Gesamtgewicht nicht über 750 kg liegen darf, wenn dadurch das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht über 3,5 t steigt. Dieses reicht also in der Regel für die PORSCHE-DIESEL Schlepper – wobei einige Master die Ausnahme bilden. Der Führerschein CE berechtigt zum Führer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und den dazugehörigen mehrachsigen Anhängern. Wer den alten Führerschein der Klasse 3 hat, kann sich bei Umschreiben die Klasse CE mit der Einschränkung 79 eintragen lassen. Damit lassen sich 3-achsige Züge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 19,5 t fahren. Hierbei ist ab dem 50. Lebensjahr aber eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Der Führerschein der Klasse L ist in der genannten Fahrerlaubnissen enthalten, berechtigt aber nur zum Fahren von Schleppern und deren Anhängern, wenn die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. (Siehe Anmeldung mit grünem Kennzeichen.) |
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